Leistungen

Fonds-Themen / Investmentsteuerrecht

Wer Fonds versteht, versteht, wie Geld wirklich arbeitet.

Eine professionelle Anlagestrategie umfasst auch die Beherrschung der deutschen steuerrechtlichen Aspekte verschiedener Anlageformen und Investitionen. Internationale Fondsinitiatoren und Anleger vertrauen daher auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung im Investmentsteuergesetz, Außensteuergesetz und internationalem Steuerrecht. Für aufsichtsrechtliche Fragestellungen arbeiten wir regelmäßig mit den, die Strukturberatung übernehmenden Anwälten, zusammen. Die direkte und transparente Kommunikation mit den Fondsanlegern verstehen wir dabei als wichtigen integrierten Bestandteil unserer Beratung.

Unser Beratungsangebot richtet sich an den Finanzdienstleistungssektor, vor allem an in- und ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Immobilien-, Private Equity- und Wertpapierfonds. Wir verfügen über langjährige und spezialisierte Erfahrungen bei der laufenden steuerlichen Compliance für Fonds mit inländischen Anlegern. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf der steuerlichen Beratung gemäß Investmentsteuergesetz (InvStG), allgemeinem Steuerrecht und dem Außensteuergesetz (AStG) zu den folgenden Themen:

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Fonds-Themen / Investmentsteuerrecht

Frank Schmidt

Für Kapitel 2-Investmentfonds legt das Investmentsteuergesetz das sogenannte Trennungsprinzip fest, das eine separate Besteuerung von Fonds und Anlegern vorsieht. Auf Fondsebene werden nur bestimmte inländische Einkünfte besteuert, dazu zählen insbesondere Beteiligungseinnahmen, Immobilienerträge sowie sonstige inländische Einkünfte.

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:

  • Investmentsteuerliche Klassifikationen von Investmentfonds (z. B. in Kapitel 2- oder Kapitel 3-Investmentfonds sowie in (Auslands-)Immobilienfonds, Mischfonds und Aktienfonds)
  • Ermittlung der Investmenterträge (Vorabpauschale, Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne) unter Berücksichtigung der anlegerbezogenen Teilfreistellung und deren Berücksichtigung auf Anlegerebene
  • Ermittlung von (Auslands-)Immobilienfondsquoten
  • Steuerliche Analysen und Ermittlung von inländischen Einkünften (§ 6 InvStG)
  • Steuerliche Registrierung in Deutschland und Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Beantragung von Statusbescheinigungen
  • Unterstützung bei Anfragen von Anlegern oder der Finanzbehörden
  • Meldungen an WM-Daten

Spezial‑Investmentfonds nach Kapitel 3 des Investmentsteuergesetzes unterliegen einem eigenständigen, semi‑transparenten Besteuerungssystem. Aufgrund der detaillierten gesetzlichen Anforderungen ist langjährige Erfahrung und eine präzise steuerliche Begleitung unerlässlich. Die laufende Einhaltung der §§ 25 ff. InvStG sowie der umfangreichen BMF‑Verwaltungsanweisungen erfordert fundierte und langjährige Expertise sowie eine enge Abstimmung zwischen Fondsmanagement, Verwahrstelle und steuerlichem Berater.

Wir betreuen Spezial‑Investmentfonds umfassend bei der laufenden steuerlichen Compliance sowie bei allen Fragestellungen rund um das Reporting und die erforderlichen Erklärungen:

  • Steuerliche Erfassung in Deutschland und Erstellung von steuerlichen Überleitungsrechnungen sowie Feststellungserklärungen nach § 51 InvStG
  • Berechnung der anlegerbezogenen Besteuerungsgrundlagen (z. B. ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge)
  • Ermittlung DBA-befreiter Erträge
  • Bewertungstägliche Ermittlung der steuerlichen Kennzahlen gemäß § 48 InvStG (Aktien-, Abkommens- und Teilfreistellungsgewinne) und deren Bekanntmachung gegenüber den Anlegern
  • Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen und Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
  • Begleitung von Prüfungen durch die Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Anlegerfragen
  • Beratung in Bezug auf die Voraussetzungen (Anlagebestimmungen) gemäß § 26 InvStG
  • WM-Daten

Wir übernehmen die Einkünfteermittlung für in- und ausländische vermögensverwaltende und gewerbliche (Fonds-) Personengesellschaften mit internationalem Bezug. Dies umfasst unter anderem komplexe Strukturen wie Private Equity- und Immobilienfonds sowie Personengesellschaften mit Carry-Beteiligungen. Mit unserer Erfahrung und unserem Verständnis für Fondsprodukte beurteilen wir die Struktur und deren Einkunftsquellen sowie Vermögenswerte im In- und Ausland aus deutscher steuerlicher Sicht. Potenzielle steuerliche und rechtliche Risiken berücksichtigen wir frühzeitig und setzen die Ergebnisse konsequent in der ordnungsgemäßen und rechtssicheren Erstellung der Steuererklärungen um.

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere:

  • Steuerlicher Rechtstypenvergleich ausländischer Gesellschaften
  • Qualifikation der Einkünfte (vermögensverwaltend/gewerblich)
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung für in- und ausländische (Fonds-) Personengesellschaften nach §§ 179, 180 AO einschließlich steuerlicher Erfassung in Deutschland
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für steuerpflichtige Anleger
  • Steuerliche Überleitungen in mehrstufigen transparenten Dachfondsstrukturen
  • Überleitung ausländischer Abschlüsse auf deutsches Steuerrecht
  • Ansprechpartner für institutionelle Anleger, Family Offices und Privatanleger
  • Abstimmung mit Anlegern, Fondsadministratoren und Finanzverwaltung
  • Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Prüfung von Fondsetablierungskosten gemäß § 6e EStG

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und steht regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen. Eine fundierte außensteuerliche Analyse internationaler Beteiligungs- und Gesellschaftsstrukturen ist daher unerlässlich.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der frühzeitigen Identifikation steuerlicher Risiken, analysieren die Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung und dokumentieren die steuerliche Bewertung der gesamten Investitionsstruktur transparent und prüfungssicher.

In diesem Zusammenhang bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen an:

  • Analysen zur (Nicht-)Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung
  • Ermittlung von Hinzurechnungsbeträgen
  • Außensteuererklärungen nach § 18 Abs. 3 AStG
  • Führen des Substanznachweises nach § 8 Abs. 2 AStG (ggfs. i. V. m. § 13 Abs. 4 AStG).
  • Transparente Dokumentation
  • Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Ansprechpartner für Anleger

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Beratung rund um das Thema Fonds-Themen / Investmentsteuerrecht zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Überblick

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